Das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" ermöglicht es nun auch Unternehmen, ihre Hauptversammlung komplett digital durchzuführen. Über dies und andere Neuregelungen des Gesetzes klärt Pia Boßeler auf, sie ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Warth & Klein Grant Thornton. Sie spricht mit Martin Kerscher von der Directors Academy
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