Ende Juni hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Auch in der häuslichen 24-Stunden-Pflege muss der Mindestlohn gezahlt werden. Das Urteil sei wirkungslos, da die meisten Pflegekräfte sowieso illegal beschäftigt seien, sagt Frederic Seebohm, Geschäftsführer des Bundesverbands für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP).
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