Nach der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG darf ein Hersteller von Maschinen keine Maschinen in Verkehr bringen, von denen eine Gefahr ausgeht. Zum Nachweis führt er eine CE-Konformitätsbewertung durch, die eine Risikoanalyse umfasst. Die Maschinenrichtlinie beschreibt den Prozess der Risikoanalyse sehr allgemein. Manche Normen geben jedoch ein Verfahren im informativen Anhang an. Der Maschinenhersteller ist in der Wahl des Verfahrens frei.
Um welche Normen es sich dabei handelt, welche rechtlichen Hintergründe generell bestehen und welche Methoden und Verfahren für eine Risikoanalyse eingesetzt werden können, beschreibt Rolf Brunner, Senior Safety Expert bei Leuze, in diesem Podcast Maschinensicherheit des Fachmagazins konstruktionspraxis im Gespräch mit konstruktionspraxis-Redakteur Jan Vollmuth.
In diesem Podcast erfahren Sie unter anderem:
Hier geht es zu den Seminaren zum Thema Maschinensicherheit der Vogel Akademie.
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