Aus meiner Erfahrung heraus würde ich sagen, es gibt, was den Umgang mit diesen vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen angeht, drei Typen von Unternehmern und Unternehmen: Typ 1: Die »Kesselflicker«, Typ 2: Die »Pflichtbewussten« und Typ 3: Die »Kreativunternehmer«.
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