Österreich erkannte sechs Bevölkerungsgruppen als offizielle minderheitliche Volksgruppen an. Ihnen fehlt aber bis heute eine politische Vertretung.
Angehörige der Minderheiten sind in allen Parteien engagiert. Sie sind aber in keinem Landtag – weder in Kärnten noch im Burgenland - und auch nicht im Nationalrat mit eigenen Mandatar:innen auf eigenen Listen vertreten. Das glatte Gegenstück zu Südtirol, zu Ostbelgien, Schleswig-Holstein, Katalonien, Baskenland, Wales, Schottland oder Nordirland. Politische Teilhabe ist nur dann gegeben, schreibt der Bozner Universitätsprofessor Oskar Peterlini, wenn Minderheiten auch in den Landtagen und Parlamenten vertreten sind. Ein Podcast (4) von Wolfgang Mayr mit der Grünen Olga Voglauer über die untersagte politische Teilhabe.
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