Ohne Forschung am Menschen gäbe es keinen medizinischen Fortschritt. Ist die Forschung am Menschen ethisch aber nur dann vertretbar, wenn die Person, an der geforscht wird, selber von der Teilnahme profitieren kann? Und darf an Menschen geforscht werden, die nicht einwilligungsfähig sind, zum Beispiel, weil sie unter einer fortgeschrittenen Alzheimer-Krankheit leiden?Bisher gilt, dass die freiwillige Zustimmung eines Studienteilnehmers unbedingt erforderlich ist, klinische Studien an nicht einwilligungsfähigen demenzkranken Menschen sind in Deutschland noch verboten. Jetzt werden die bisherigen Vorschriften gelockert. Im November 2016 hat der Bundestag nach sehr kontroversen Beratungen dafür einer Neuregelung des Arzneimittelgesetzes auf den Weg gebracht. Sie soll bis spätestens Sommer 2018 vollständig in Kraft treten. Die Kirchen und Behindertenvertretungen waren gegen diese Änderung Sturm gelaufen. Welche Grenzen brauchen klinische Studien heute?
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