Die Erben von Loriot dachten vielleicht, sie könnten ebenso komisch wie der Vater wirken, als sie post mortem vor Gericht nach § 97 UrhG auf Unterlassung des berühmten Ausspruchs von Opa Hoppenstedt „Früher war mehr Lametta!“ klagten. Weit gefehlt.
Zitierte Quellen:
- https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html
- https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2019/55.php
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