Mit Urteil vom 26.10.2023 (Rs. C-307/22) hat sich der EuGH zum vierten Mal in diesem Jahr mit dem Auskunftsanspruch befasst. Er ist damit nicht nur in der Praxis, sondern auch in der Rechtsprechung des EuGH ein Dauerbrenner. Der EuGH befasst sich vor allem damit, zu welchem Zweck der Auskunftsanspruch geltend gemacht werden kann, und was eine Kopie im Sinne des Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist. Allerdings stellt sich auch die Frage, ob zumindest die Auslegung zur Kopie auf spezielle Sachverhalte wie im konkreten Fall beschränkt ist.
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