Die LDI Bremen hat mir ihrer Stellungnahme zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation die Frage nach der Dispositionsbefugnis der betroffenen Person wieder ins Spiel gebracht. Das Sozialgericht Hamburg befasste sich jüngste mit den Auswirkungen der strikten Verneinung der Dispositionsbefugnis und machte deutlich, dass diese nochgrößere Nachteile für die betroffene Person bergen kann.
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