Ein Mandant und sein Anwalt treffen sich in dessen Kanzlei im ersten Stock eines Einfamilienhauses in Hamburg. Die beiden sind befreundet, sprechen über rechtliche Angelegenheiten ebenso wie über Privates und betrinken sich. Am späten Abend verabschieden sie sich. Doch der Mandant verlässt das Haus nicht. Als der Anwalt im Untergeschoss Geräusche hört, nimmt er seinen Revolver, schleicht zur Treppe und schießt im Dunkeln auf eine Gestalt auf dem Treppenabsatz. Dann geht er zurück in seine Kanzlei. Kurz darauf hört er wieder Geräusche. Diesmal aus dem Wohnzimmer. Wieder greift er zur Waffe, rennt die Treppe hinunter, reißt die Wohnzimmertür auf und schießt in den dunklen Raum. Erst am nächsten Morgen ruft er die Polizei an und sagt, dass er aus Versehen seinen Mandanten erschossen habe. Holger Schmidt und Mr. Strafrecht Thomas Fischer diskutieren den Fall und das erstaunlich milde Urteil und kommen zu dem Schluss, dass dieser seltsame Fall den Stempel „Klassiker des Strafrechts“ verdient hat.