Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber wesentliche Änderungen am Deutschen Gemeinnützigkeitsrecht vorgenommen. Wir informieren über neue Zwecke im Gemeinnützigkeitsrecht über neue Fristen zur Mittelverwendung und über die Möglichkeit der gemeinnützigen Holding und gemeinnützigen Servicegesellschaft. Für alles weitere: www.weidmann-law.de.
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